Diese Regeln sind Grundlage jeglicher Auftragserteilung.
Auftragserteilung – Mit einer Auftragserteilung wurden diese Bedingungen
(AGB) zur Kenntnis genommen und ohne Einschränkungen anerkannt.
Tagessatz – Ein Tagessatz bezieht sich immer auf 10 Std. inkl. 1 Std. Pause.
Der Auftrag gilt als beendet/vollbracht, sobald die Tätigkeit der Beauftragung abgeschlossen ist,
auch wenn die veranschlagten zehn Arbeitsstunden noch nicht verstrichen sind.
Gewerke übergreifendes Arbeiten ist nur nach Absprache zulässig.
Weitere Beschäftigungen haben einen neuen Tagessatz zur Folge.
Sollte ein Mehraufwand erfolgen, wird dieser mit 1/10 des Tagessatzes pro Stunde berechnet.
Ab 13 Stunden vor Ort werden zwei Tagessätze berechnet.
Sollte die Tätigkeit vor 06:00 Uhr am Morgen aufgenommen werden, wird der Tagessatz mit dem
Faktor 1,5 multipliziert.
An-/Abreise – Die Fahrzeit für den Fahrer gilt als volle Arbeitszeit. Für den Beifahrer wird die Hälfte der
Fahrzeit als Arbeitszeit berechnet und mit dem Tagessatz verrechnet.
Für Reisen mit dem Flugzeug wird die gesamte Reisezeit berechnet und mit dem Faktor 0,5
multipliziert. Lokale Aufträge (Hamburg) sind von der Regelung ausgeschlossen.
Transporte/Fahrten – Für unplanmäßige Transporte/Fahrten werden mind. 50 EUROcent/ je Kilometer in Rechnung gestellt.
Hotel – Sollte ein Hotel durch den Arbeitgeber gestellt werden, muss dieses dem mittleren Standard
entsprechen (drei Sterne oder vergleichbar). Sollte ein bereits gebuchtes Hotel nicht diesem Standard entsprechen, werden wir selbstständig ein Hotel nach diesem von uns geforderten
Standard buchen und Ihnen in Rechnung stellen.
Catering – Für Aufträge im Ausland erhebe ich eine Catering Pauschale von 28€/Tag/Person. Von dieser Regelung kann abgewichen werden, wenn durch den Auftraggeber das Catering bereitgestellt
wird. Das Catering ist so zu gestalten, dass eine warme Mahlzeit/Tag zur Verfügung steht.
Soft-Getränke/Wasser sind durchgehend in ausreichender Menge bereit zu stellen.
Zusatzkosten – Sollten Kosten für Parkplätze, Fähren, Maut, Durchfahrten entstehen werden diese
zusätzlich in Rechnung gestellt.
Verpflegungspauschalen – Berechnung pro Tag und keine Reduzierung durch Reisezeiten.